DIN EN 15085-2 Zertifizierungsstufe CL1
(Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen) – Gültig bis April ´24:
Seit nun etwas mehr als 20 Jahren sind wir nach DIN EN 15085-2 CL1 (alt DIN 6700-2) als Schweißbetrieb im Schienenfahrzeugbau zertifiziert und sind somit berechtigt „Schienenfahrzeuge oder Bauteile mit Schweißverbindung der Schweißnahtgüteklasse CP A bis CP D, Stufen CL 2 bis CL 4 eingeschlossen“ zu fertigen.
DIN EN 1090-2 und 1090-3 jeweils EXC3
(Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken) – Gültig bis April ´24
Da wir für unsere Kunden aber auch als kompetenter Ansprechpartner bei der „Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken“ im Rahmen der DIN EN 1090-2 / -3 zur Seite stehen wollen. Sind wir in diesem Bereich ebenfalls seit langer Zeit zertifiziert. Da wir auch sehr hohen Ansprüchen gerecht werden möchten, sind wir in diesem Bereich bis zur Ausführungsklasse 3 (EXC3) zugelassen. Wir dürfen also nicht nur Balkongeländer, sondern auch Hochhäuser und Autobahnbrücken 😉
DIN EN ISO 3834-2
(Qualitätsanforderung für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen; Teil 2: Umfassende Qualitätsanforderungen) – Gültig bis: April ´24
Um Sicherzustellen das wir für o.g. Normen auch die unabdingbaren „Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen“ erfüllen, sind wir natürlich auch nach DIN EN ISO 3834-2 zertifiziert. Die Strich Zwo am Ende bedeutet hierbei das wir nicht nur die Elementaren bzw. Standard Qualitätsanforderungen erfüllen, sondern die Qualitätsanforderungen umfassend beherrschen