Bereits seit 2004 ist die MVK GmbH & Co.KG in Kooperation mit dem TÜV Nord berechtigt, die sachgemäße Umkennzeichung von Werkstoffen und Erzeugnissen gemäß AD 2000 Regelwerk und für den bauaufsichtlichen Bereich (BaPVO, LBO) durchzuführen. Hierzu werden wir regelmäßig durch den TÜV auditiert, der die Einhaltung der notwendigen Voraussetzungen überwacht.

Auch wenn Sie evtl. „nur“ Material mit APZ 3.1 benötigen und eine Umkennzeichung Ihres Materials nicht erforderlich ist, profitieren Sie dennoch von unseren auf die Umstempelung von Material ausgelegten Prozessen in Puncto Materialeingangskontrolle, Lagerhaltung, Material-Rückführung und natürlich   der langjährigen Erfahrung unserer Mitarbeiter in diesem Bereich.